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Wenn Sie wiederholt Ablehnungsbescheide im Schwerbehinderten- oder Rentenverfahren erhalten, kann es sein, daß die vorliegenden Unterlagen Ihre Erkrankungen nicht zutreffend beschreiben und würdigen.
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Wir erstellen private Gutachten, wie auch Gutachten für das Sozialgericht und in Rentenfragen.
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Die Kosten für alle Abläufe, die mit einer Begutachtung zusammenhängen, sind normalerweise von Ihnen selbst zu tragen.
Eventuell können Sie zu einem späteren Zeitpunkt mit Ihrem Kostenträger abrechnen.
Um Missverständnisse zu vermeiden, teilen Sie bitte unserer Fachkraft an der Rezeption ihr Anliegen bei der Terminvereinbarung mit.